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SLÖ Burgenland

Möglichkeiten einer vorzeitigen Pensionierung-2011

18. März 2011

siehe mehr!

Tagesgebühren neue gesetzliche Bestimmungen

28. Januar 2011

Das Budgetbegleitgesetz 2011 bewirkt auch wesentliche Änderungen in der Reisegebührenvorschrift (RGV). Ab 1.1.2011 sind die Einreihung der LehrerInnen und LeiterInnen in Gebührenstufen bei den Tages- und Nächtigungsgebühren ersatzlos gestrichen worden. Es gibt nur mehr einen Tarif, wobei bei den Tagesgebühren zwischen dem Tarif I (außerhalb des Bezirkes) und Tarif II (innerhalb des Bezirkes) unterschieden wird.

GÖD-Landesvorsitzender einstimmig gewählt

25. Januar 2011

Die Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer im Burgenland hielt am 25.01.2011 im Festsaal der Arbeiterkammer in Eisenstadt ihren 16. Landestag ab. Dabei wurden der Vorsitzende und sein Stellvertreter sowie die Mitglieder der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) Burgenland gewählt.

Als Landesvorsitzender wurde Johann Farkas (FSG) von den 61 anwesenden Delegierten einstimmig gewählt. Als Stellvertreter wurde Helmut Gaal (FCG) gewählt.

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Gib dem Affen Zucker

19. Januar 2011

„Mittelschule kommt, Gymnasium bleibt“ – das ist laut Vizekanzler Josef Pröll das Herzstück des Bildungsprogramms der Volkspartei. Womit sichergestellt ist, dass alles so bleibt wie es ist. Man benennt die Hauptschule in Mittelschule um und fertig ist die Reform.

Jahresnorm – Anderung ab 1.1.2011

18. Januar 2011

Bis zum 31.12.2010 galt für jede Lehrkraft folgende verpflichtende Jahresnorm: 1776 Stunden für Lehrkräfte unter 25 Dienstjahren bzw. 1736 Stunden ab 25 Dienstjahren. Bei der Berechnung der Dienstjahre war vom Vorrückungsstichtag auszugehen. Für das Schuljahr 2010/11 musste der Vorrückungsstichtag vor dem 1. Sept. 1985 liegen, um die Voraussetzung von 25 Dienstjahren zu erfüllen.

Aufgrund eines EuGH-Urteils wurde mit 1.1.2011 im Budgetbegleitgesetz der § 43 Abs. 1 des LDG wie folgt geändert: „Für eine Landeslehrperson, deren 43. Geburtstag vor dem 1. März des betreffenden Schuljahres liegt, gilt eine Jahresnorm von 1736 Jahresstunden, für jüngere Landeslehrpersonen gilt eine Jahresnorm von 1776 Jahresstunden.“ Die Erhöhung des Jahresurlaubsausmaßes (= im Bereich 3) ist somit nicht mehr an das Erreichen des 25. Dienstjahres, sondern an die Vollendung des 43. Lebensjahres geknüpft! Gemäß § 123 Abs. 63 LDG verkürzt sich für das laufende Schuljahr 2010/11 für Landeslehrpersonen deren 43. Geburtstag vor dem 1. März 2011 liegt, die Jahresnorm im Tätigkeitsbereich 3 abweichend von § 43 Abs. 1 um 25 Jahresstunden. Für die betreffenden KollegInnen verringert sich die Jahresnorm demnach auf 1751 Jahresstunden für das laufende Schuljahr 2010/11.

Es muss daher umgehend in einer neuen Vereinbarung mit dem Schulleiter /der Schulleiterin eine entsprechende Verringerung der Jahresnorm um 25 Jahresstunden im Bereich 3 erfolgen. Sollte diese Reduzierung der Jahresnorm für die betreffenden KollegInnen nicht erfolgen, so haben diese gemäß § 16 Gehaltsgesetz mit Ablauf dieses Schuljahres einen Anspruch auf Überstundenvergütung (MDL) von 25 Jahresstunden. Diese Aussendung ist natürlich mit dem LSR f. Bgld. akkordiert.

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