Kinderzuschuss Neu
Bei der neuen Dienstrechtsnovelle 2011 gibt es anstelle der „Kinderzulage“ (€ 14,50) nun den „Kinderzuschuss“ (€ 15,60). Da das Gesetz erst am 28.12.2011 verlautbart wurde, konnte keine zeitgerechte Besoldungsumsetzung erfolgen -die Beträge werden natürlich nachbezahlt. Auf die Auswirkung einer verspäteten Meldung des Kinderzuschusses gem. §4 Abs. 6 wird hingewiesen! (siehe Anhang „Kinderzuschuss NEU“)