Abgeltung LL-Einsatz an NMS bei Vertretung von Bundeslehrern
Die Frage der Abgeltung bei Vertretungen eines Bundeslehrers / einer Bundeslehrerin an NMS durch eine Landeslehrkraft ist nach mehrmaligen Interventionen nun durch MR Ing. Mag. Krenthaller beantwortet worden: „Die Besoldung nimmt immer die für die jeweilige LehrerInnengruppe personalrechtlich zuständige Stelle wahr. Das ist in diesem Fall das Land, was bedeutet, dass die MDLs durch das Land mit dem entsprechenden Besoldungsprogramm anzuweisen sind.“ Das bedeutet, dass ab sofort sämtliche MDL/SUPPL-Meldungen im Dienstweg an den LSR gesendet werden können und demnächst zur Auszahlung gebracht werden. Bitte zu diesem Zweck die beigefügten – neuen – Formulare verwenden! (Die neuen Formulare stehen auch schon auf die Homepage des LSR)