Nehmen Sie Ihre Homepage sofort vom Netz,wenn..
• wenn Sie Fotos, Graphiken, Logos, Texte aus dem Internet eingearbeitet haben, für die Sie die Verwendungsrechte nicht haben. Eine Urheberschutzverletzung mit dementsprechenden Rechtsfolgen kann nicht ausgeschlossen werden. Nach allfälligen Korrekturen der Homepage kann sie wieder online gestellt werden.
• wenn Ihnen in einem Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei eine Urheberschutzverletzung vorgeworfen wird und Sie aufgefordert werden, Abmahnungszahlungen zu leisten. Sie verhindern damit eine zusätzliche Unterlassungsklage. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Rechtsberatung.
Impressum und Lizenzfreiheit – siehe Anhang!