Besoldungsreform 2015
JEDE und JEDER Aktive ist durch die Veränderung BETROFFEN! Diese Information dient als erste Orientierung! Derzeit verhandelt die GÖD mit der Bundesregierung, damit es zu keinen Einbußen in der Lebensverdienstsumme kommt. „Bis Ende Juni 2015 soll eine Einigung vorliegen.“ (Sonja Stessl, Staatssekretärin für den öffentlichen Dienst)
Alle Landeslehrer/innen, wie auch alle anderen Beamt/innen und Vertragsbedienstete wurden automatisch im Februar 2015 in das neue Besoldungssystem (gemäß §169c GehG, 94a VBG) übergeleitet. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der das Besoldungssystem mit einem altersabhängigen „Vorrückungsstichtag“ als europarechtswidrig anerkannt hat, ist Anlass der Gesamtumstellung des Einstufungs- und Vorrückungsstichtagssystems.
Für Sie haben wir die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst (siehe Anhang)