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SLÖ Burgenland

Treffen in gemütlicher Atmosphäre

27. Februar 2016

„Großes Kino“ bot der diesjährige DirektorInnenempfang in der Bauermühle Mattersburg. Geladen waren alle SchulleiterInnen des Landes – also der APS, AHS, BMHS und BS. Fast 200 Gäste konnten begrüßt werden, darunter auch alle SchulaufsichtsbeamtInnen  an der Spitze mit den Landeschulinspektoren HR Erwin Deutsch, Mag. Jürgen Neuwirth und DI Thomas Schober. Als Ehrengäste referierten das aktuelle schulische und politische Geschehen im Lande Landeshauptmann Hans Niessl und der Amtsführende Präsident des LSR  Mag. Josef Zitz. Unterstützt wurde diese Veranstaltung von den langjährigen Schulpartnern ÖBV, BAWAG P.S.K., GÖD und Bücherei KNOTZER.
Beim anschließenden Buffet konnte man dem Wesen eines Empfanges entsprechend miteinander in entspannter Atmosphäre plaudern und so manche Frage direkt mit den Entscheidungsträgern klären. Ein toller Abend, den die zahlreichen TeilnehmerInnen sichtlich genossen und gemütlich ausklingen ließen.

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Änderung der Reisegebührenvorschrift

14. Februar 2016

LSR/2-508/2-2016 vom 28. Jänner 2016

Die Wegstreckenregelung bezieht sich auf PKW-Fahrten, für Fahrten mit Öffis zählt weiterhin der Ticketpreis. Schulveranstaltungen sind von der RGV nicht betroffen.

Kurze Zusammenfassung des Erlasses:

Wenn Bus oder Bahn tatsächlich verwendet werden, wird auch gegen Vorlage der vollständige Ticketpreis bezahlt.

Bei Benutzung des PKW aber fiktiven Verrechnung des öffentlichen Verkehrsmittels gilt der neue Beförderungszuschuss.

§7A – Beförderungszuschuss: … Dieser beträgt je Wegstrecke für die ersten 50 km 0,20 € je km, für die weiteren 250 km 0,10 € je km und für jeden weiteren km 0,05 €. Insgesamt darf der Beförderungszuschuss 52,00 € nicht übersteigen. Bei Weglängen bis 8 km beträgt der Beförderungszuschuss 1,64 € ….

Damit ist das Suchen der Ticketpreise bei der Verrechnung eines öffentlichen Verkehrsmittels unter www.vvnb.at und www.vor.at NICHT mehr notwendig.

Verrechnet werden kann die kürzeste Verbindung nach Google-Maps vom Dienstort bzw. Heimatort zum Zielort. Und zwar zwei Teilstrecken, z.B. 28 km Hinfahrt und 28 km Rückfahrt. Die Reisekosten werden für jede Strecke getrennt berechnet, nicht zusammengezählt.
0,20 € x 28 km = 5,60 € 2 Teilstrecken ergeben also 11,20 €
0,20 € x 56 km (0,20 € x 50 km + 0,10 € x 6 km) = 10,60 €

Bei mehreren Zielorten wird jede Teilstrecke immer wieder neu berechnet!

TIPP: Der fehlende Betrag auf das offizielle Kilometergeld von 0,42 € pro km kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.

Johann Farkas mit 94 Prozent bestätigt

1. Februar 2016

Am 26. Jänner 2016 fand in Eisenstadt der 17. GÖD-Landestag der burgenländischen PflichtschullehrerInnen statt. Als Ehrengäste konnten der Amtsführende Präsident des Landesschulrates Mag. Heinz Zitz, ÖVP Clubobmann Mag. Christian Sagartz, GÖD Vorsitzender-Stv. Rudolf Hover sowie der Vorsitzende der Bundesleitung Paul Kimberger, der Vorsitzende-Stv. der Bundesleitung MMag. Dr. Thomas Bulant und Besoldungsreferent Peter Böhm begrüßt werden.

Die neu gewählte GÖD-Landesleitung der burgenländischen PflichtschullehrerInnen:

Vorsitzender: FARKAS Johann (FSG), Vorsitzender-Stv.: GAAL Helmut (FCG). – Mitglieder:BANDAT Ingrid (FSG), BENEDEK Elmar (FSG), BUGNITS Martina (FSG),PANNER Wolfgang (FSG), PTACEK Petra (FSG), STEINER Brigitte (FSG), WOLF Hans-Peter (FSG), GULLNER Marcus (FCG), HOFBAUER Johannes (FCG), LAGLER Daniela (FCG), PAYER Ronald (FCG).

Beim Landestag der Landesleitung 10 – PflichtschullehrerInnen, wurde folgende Resolution einstimmig beschlossen wurde: Topthemen für eine zukunftsfähige Schule (siehe Anhang).

Landestag 1
Brigitte Steiner, Johann Farkas, Thomas Bulant, Petra Ptacek und Martina Bugnits (von links)

Berechnen Sie Ihre Lohnsteuerersparnis

21. Januar 2016

Lohnsteuerrechner für Beamte (siehe Anhang)

FSG bietet spezielles Excel-Tool für pragmatisierte Lehrer/innen zur Berechnung der monatlichen Lohnsteuerersparnis ab Jänner 2016:
Bei Alleinverdienerabsetzbetrag tragen Sie bitte ein:
Nein, oder
für 1 Kind = 1
für 2 Kinder = 2
für 3 Kinder = 3
Bei Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage eintragen:
Diese kann dem Gehaltszettel unter Lst.-Bem. (in der Titelleiste bei Abzüge) entnommen werden.

Lohnsteuerrechner für Vertragsbedienstete

Berechnen Sie mit dem ÖGB-Rechner, wie Sie von der Entlastung profitieren
Mehr-Netto-Rechner

Herzlich willkommen im „Jahr der Bildung“

20. Dezember 2015

Merry-Christmas-and-Happy-New-Year1

wünscht Euch das FSG-SLÖ Team Burgenland

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