Suche
SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Vorrückung

Der/Die LehrerIn (pragmatisch bzw. I L-Vertrag) rückt jeweils nach 2 Jahren in die nächst höhere Gehaltsstufe vor. In der Regel ist dafür der Vorrückungsstichtag maßgebend. Keine Vorrückung bei II L-VertragslehrerInnen.
Vorrückungsstichtag: Anstellungstag, angerechnete Vordienstzeiten werden vorangesetzt. Die Feststellung des Vorrückungsstichtages erfolgt mit Bescheid. Eine Berufung ist binnen 14 Tagen möglich (§§ 8 bis 12 GG). Vorrückungstermin 1. Jänner: Der Vorrückungsstichtag liegt zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März. Vorrückungstermin 1. Juli: Der Vorrückungsstichtag liegt zwischen dem 1. April und dem 30. September.