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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Verbindliche Übung – Lebende Fremdsprache

Im Lehrplan der 1. bis 4. VS ist die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache vorgesehen. In der Grundstufe I ist diese Übung in den Gesamtunterricht zu integrieren. In der 3. Schulstufe soll nach Möglichkeit der Unterricht in 2 Halbstunden angesetzt werden, in der 4. Schulstufe ist auch eine ganze Stunde möglich. Diese Stunde kann auch integrativ unterrichtet werden. Qualifikation: Die Qualifikation zur Erteilung der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ erwirbt man durch das Schwerpunktfach an der PA das Lehramtszeugnis für Englisch an Hauptschulen oder den Überleitungslehrgang für Englisch. Eine erworbene Qualifikation bleibt gültig, auch wenn infolge eines Karenzurlaubes einige Jahre kein Unterricht erteilt wurde.