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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Untersagung der Teilnahme eines Schülers/einer Schülerin an Schulveranstaltungen

Der/Die SchulleiterIn kann nach Anhörung der Klassenkonferenz einen Schüler von der Teilnahme an einer Schulveranstaltung ausschließen. Ein Ausschluss darf nur dann erfolgen, wenn auf Grund des bisherigen Verhaltens des Schülers eine Gefährdung der Sicherheit des Schülers oder anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Untersagung hat nach Anhörung der Klassenkonferenz unter Angabe des Grundes zu erfolgen.