Lehrerlexikon - Unterhaltsabsetzbeträge
Für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das nachweislich Unterhalt geleistet wird, ist der Unterhaltsabsetzbetrag gleich hoch wie der Kinderabsetzbetrag und beträgt monatlich für das erste Kind € 25,50 das zweite Kind € 38,20 für jedes weitere Kind € 50,90. Werden für mehrere Kinder Alimente bezahlt, dann gibt es auch für diesen Fall die Kinderstaffelung. Hat der/die Alimentationspflichtige aber auch haushaltszugehörige Kinder, dann werden die Kinder auf zwei Kreise aufgeteilt und die Kinderstaffelung wird getrennt nach haushaltszugehörigen und nicht haushaltszugehörigen berechnet. Zum Unterschied von den Kinderabsetzbeträgen wirken sich die Unterhaltsabsetzbeträge erst in der Veranlagung aus und werden nicht monatlich bar ausbezahlt.