Lehrerlexikon - Solidaritätsversicherung
Seit 1972 sind alle ÖGB-Mitglieder kostenlos versichert. Versicherungsträger ist seit 1.1.2002 die Wiener Städtische Versicherung. Anspruch 3 Jahre Mitgliedschaft auch für Lehrlinge und Jugendliche, Lehr- und Karenzzeiten sowie Bundesheer und Zivildienst werden angerechnet. Spitalgeld nach Freizeit- oder Arbeitsunfall € 4,-/Tag sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert maximal für 77 Tage, das sind € 308,-
1.) Invaliditätsversicherung Anspruch: freizeitunfallbedingte Totalinvalidität eines aktiven Mitglieds bei einer Mitgliedschaftsdauer von mind. 3 – 10 Jahren € 3.200,- 11 – 30 Jahre € 4.800,- über 30 Jahre € 6.400,- Bei Teilinvalidität entspricht die Leistung dem Grad der Invalidität
2.) Ablebens-Risikoversicherung gilt nur für GÖD-Mitglieder, wenn sie sich am 01.01.2000 bereits im Ruhestand befunden haben und wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde. Der Beitrag beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft von 3 –10 Jahren € 875,- über 10 – 25 Jahren € 1.310,- über 25 Jahren € 1.745,-
3.) Todesfall-Versicherung bei Freizeitunfall Leistungenbei einer Mitgliedschaftsdauer von mind. 3 – 10 Jahren € 800,- 11 – 25 Jahren € 1.000,- über 25 Jahre € 1.200,- Bezugsberechtigt sind: EhegattInnen, LebensgefährtInnen Kinder Großeltern sonstige nahe Verwandte im gemeinsamen Haushalt
4.) Berufshaftpflicht-Versicherung gibt es seit 1.1.2000 Versicherungsträger: Wiener Städtische Versicherungsschutz bis zu € 75.000,-, wenn das Mitglied im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit wegen fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschadens von einer dritten Person auf Schadenersatz geklagt wird. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Erfüllung von Schadensverpflichtungen, sondern auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. auch die Regressansprüche des Dienstgebers fallen unter die Versicherung, wenn dieser einem vom ÖGB-Mitglied verursachten Schaden ersetzt hat. Ausgenommen: Schäden, die dem Dienstgeber selbst zugefügt wurden! Versichert sind Kosten eigener Schadensersatzansprüche wegen Schäden, die das Mitglied im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit erlitten hat (ausgenommen Schäden aus Vertragsverletzungen). Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung – Kosten bis zu € 15.000,- werden übernommen. Einmal jährlich werden bis zu € 200,- die Kosten einer anwaltlichen oder psychologischen Beratung übernommen, wenn ein ÖGB-Mitglied Opfer von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz wurde. Sind in einem Versicherungsfall von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz aus gegenständlichem Vertrag erst dann wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreicht.