Lehrerlexikon - Schulbezogene Veranstaltungen
Schulbezogene Veranstaltungen Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen im Sinne des § 13 SchUG sind, können durch die Schulbehörde, das Klassenforum, das Schulforum oder den Schulgemeinschaftsausschuss zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden. Voraussetzungen: Baut auf dem lehrplanmäßigen Unterricht auf, erfüllt die Aufgabe der österreichischen Schule, gefährdet die Schüler weder in sittlicher noch körperlicher Hinsicht, es entfallen keine Unterrichtsstunden, die erforderlichen Lehrer/innen erklären sich dazu bereit – Freiwilligkeit, die Finanzierung ist sichergestellt, eventuelle Zustimmung (z.B. Schulerhalter) ist eingeholt. Eine rechtliche Gleichstellung für teilnehmende LehrerInnen mit den übrigen Schulveranstaltungen ist gegeben. Siehe „Amtshaftung“, „Organhaftpflichtgesetz“. Abgeltung: Keine Konsignation, keine Pauschvergütung bzw. anderer Kostenersatz. Bei Verhinderung des/der durchführenden Lehrers/Lehrerin kann der/die SchulleiterIn einen/eine andere/n LehrerIn einen Dienstauftrag zur Teilnahme an der schulbezogenen Veranstaltung erteilen. In diesem Falle besteht Anspruch auf Vergütung.