Lehrerlexikon - ReligionslehrerInnen
Das Dienstverhältnis der ReligionslehrerInnen: Kirchlich bestellte ReligionslehrerInnen haben ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirche bzw. Religionsgemeinschaft. Die Entlohnung erfolgt auf der Basis von IIL-Verträgen. § 19 Abs. 1 Privatschulgesetz: ReligionslehrerInnen haben ein Dienstverhältnis zum Bundesland Burgenland und gelten somit als Landeslehrer. § 19 Abs. 3 Privatschulgesetz: ReligionslehrerInnen haben ein Dienstverhältnis zum Schulerhalter.