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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Pragmatisierung

Pragmatisierung bedeutet Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. Das Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch und kann mit Bescheid gekündigt werden. LehrerInnen, die auf Grund eines Vertrages vom Bundesland (Bgld) angestellt worden sind – VertragslehrerInnen –, können, sofern sie im Schema IL (dauerbeschäftigt) im vollen Stundenausmaß eingesetzt sind, um Pragmatisierung ansuchen. Provisorisch pragmatisierte LehrerInnen können erst nach 6 tatsächlich geleisteten Dienstjahren auf Antrag definitiv pragmatisiert werden. Siehe „Dienstverhältnis“ und „Definitivstellung“.