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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Polizeiliche Ermittlungen

Polizeiliche Ermittlungen, welche die SchülerInnen (als Opfer, Zeugen oder Verdächtige an einer Straftat) betreffen, sind grundsätzlich im Einvernehmen mit der Direktion der betreffenden Schule, an der sie stattfinden, durchzuführen. Auszug aus dem Erlass des Bundesministeriums für Inneres: „Solche Ermittlungen sind unter Vermeidung jedes unnötigen Aufsehens, jeder nicht unbedingt notwendigen Beeinträchtigung des Unterrichts und mit möglichster Schonung des Rufs der betroffenen Person vorzunehmen. Die betroffenen Schüler sind daher, wenn möglich unter Mithilfe des zuständigen Lehrers/der Lehrerin, während der Unterrichtspausen aus der Klasse zu rufen und von den Sicherheitsorganen in einem abgesonderten Raum zu befragen. Ein Einschreiten uniformierter Organe ist nach Möglichkeit zu vermeiden.“ Die Befragungen von Schülerinnen über Themen des Intimbereichs sind durch weibliche Sicherheitsorgane oder, wenn solche nicht zur Verfügung stehen, unter Beiziehung von Sozialarbeiterinnen oder anderen weiblichen Vertrauenspersonen vorzunehmen. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind sofort zu benachrichtigen, da nur dadurch gewährleistet ist, dass die Erziehungsberechtigten alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten rechtzeitig in Anspruch nehmen können. Wenn die Befragung erheblich über das Unterrichtsende hinausdauert, sind die Erziehungsberechtigten davon zu verständigen.