Lehrerlexikon - Mutter-Kind-Pass
Mutter-Kind-Pass ist erhältlich bei praktischen ÄrztInnen GynäkologInnen in den Schwangeren-Beratungsstellen und Gesundheitsämtern sowie in den einschlägigen Ambulatorien der Krankenkasse In den Mutter-Kind-Pass werden die vorgeschriebenen Untersuchungen eingetragen. Die Untersuchungen beginnen vor der 16. Schwangerschaftswoche. Werden die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen nicht durchgeführt, so verringert sich das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes um die Hälfte. Seit 1.1.2004 sind die Untersuchungen bis spätestens zum 3. Lebensjahr des Kindes nachzuweisen. Siehe „Geburt eines Kindes“.