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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Leibesübungen

An der neuen Mittelschule und an Polytechnischen Schulen ist der Unterricht in Leibesübungen getrennt nach Geschlechtern zu erteilen. An den Sonderschulen ist der Unterricht in Leibesübungen ab der 5. Schulstufe getrennt nach Geschlechtern zu erteilen. Leibesübungen als Freigegenstand oder unverbindliche Übung sowie als sportlicher Schwerpunkt von Sonderformen kann auch ohne Trennung von Geschlechtern erteilt werden. Der Unterricht in Leibesübungen kann auch dann ohne Trennung nach Geschlechtern erteilt werden, wenn er gleichzeitig durch mehrere LehrerInnen erfolgt. Eine entsprechende Qualifikation muss nachgewiesen werden. Siehe „Unverbindliche Übungen“.