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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Läuse

Die Feststellung, dass ein Kind von Läusen befallen ist, obliegt grundsätzlich dem Schularzt/der Schulärztin. Der Amtsarzt/ Die Amtsärztin (Gesundheitsamt) ist dann zuständig, wenn der Schularzt/die Schulärztin nicht erreichbar ist. Kinder dürfen erst dann wieder die Schule besuchen, wenn sie eine entsprechende Bestätigung über „Lausfreiheit“ vorlegen können. Bestätigungen werden von den Bezirksgesundheitsämtern und vom behandelnden Arzt/von der Ärztin ausgestellt.