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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Landaufenthalt für Kinder

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nach schweren Erkrankungen und Operationen Beiträge zum Landaufenthalt gewährt werden. Die Bewilligungsdauer beträgt grundsätzlich 21 Tage, wobei mindestens 14 Tage konsumiert werden müssen. In medizinisch begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis zu 28 Tagen möglich. Ein solcher Aufenthalt kann in jedem frei gewählten Ort außerhalb des Wohnortes auf dem Lande konsumiert werden. Der tägliche Zuschuss beträgt 7,63 €. Das Ansuchen ist dem Vordruck entsprechend auszufüllen, durch die schriftliche Stellungnahme des Arztes auf der zweiten Seite zu ergänzen und vor der Inanspruchnahme an die Landesgeschäftsstelle der BVA zu senden. Bitte beachten Sie: Diese Leistung ist an eine vorherige Bewilligung gebunden. Warten Sie diese bitte unbedingt ab!