Lehrerlexikon - Jubiläumszuwendung
Dem Lehrer/ Der Lehrerin (pragmatisch und vertraglich) kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit
- von 25 Jahren eine Belohnung von 200%
- von 40 Jahren eine Belohnung von 400%
des Monatsbezugs (inklusive Dienstzulagen), der ihm/ ihr für den Monat des Dienstjubiläums gebührt, gewährt werden.