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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Jubiläumszuwendung

Dem Lehrer/ Der Lehrerin (pragmatisch und vertraglich) kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit

  • von 25 Jahren eine Belohnung von 200%
  • von 40 Jahren eine Belohnung von 400%

des Monatsbezugs (inklusive Dienstzulagen), der ihm/ ihr für den Monat des Dienstjubiläums gebührt, gewährt werden.