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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Girokonto

Jeder/Jede LehrerIn muss ein Girokonto für die Überweisung des Monatsbezuges besitzen. Änderung der Überweisungsadresse (Kontonummer) ist nur mehr mit den von den Banken und Sparkassen aufgelegten Kontoerklärungen möglich.