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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Geldaushilfe

Ist ein/eine LehrerIn unverschuldet in Notlage geraten oder liegen berücksichtigungswürdige Gründe vor, so kann der Dienstgeber eine Geldaushilfe auf Antrag gewähren. Die Höhe ist Ermessenssache des Dienstgebers. Siehe „Bezugsvorschuss