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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Geburtsmeldung

Nach der Geburt ist das vom LSR aufgelegte Formblatt II oder bei Inanspruchnahme eines Elternkarenzurlaubes das Formblatt III (ebenfalls in der Schule erhältlich) auszufüllen und die Geburtsurkunde des Kindes beizuschließen. Die Weiterleitung erfolgt auf dem Dienstweg (Schule – BSI – LSR). Auf dem Formblatt II kann auch gleich um den Mutterschafts-Karenzurlaub angesucht werden. Außer dem Geburtsdatum hat diese Meldung auch die Dauer der Schutzfrist nach der Geburt zu enthalten, wobei eine eventuelle Verkürzung der Schutzfrist vor der Geburt danach zu berücksichtigen ist.