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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Frühgeburt

Eine Frühgeburt liegt vor, wenn eine lebendgeborene Leibesfrucht unabhängig von der Schwangerschaftsdauer nach Austritt aus dem Mutterleib ein Geburtsgewicht von weniger als 2.500 g aufweist. Diesen Entbindungen sind solche gleichzusetzen, bei denen das Kind trotz höheren Geburtsgewichtes wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen (an Rumpf, Haut, Fettpolstern, Nägeln, Haaren und äußeren Geschlechtsorganen) oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf. Tritt die Geburt vor dem vom/von der Arzt/Ärztin errechneten Geburtstermin ein und treffen die Merkmale einer Frühgeburt nicht zu, so wird die vor der Geburt entfallene Schutzfrist nach der Geburt zusätzlich zu der übrigen Schutzfrist gewährt (Höchstausmaß 16 Wochen). Die Schutzfrist beträgt nach Frühgeburten mindestens 12 Wochen. Das Vorliegen einer Frühgeburt muss aus der Bestätigung des/der Arztes/Ärztin hervorgehen.