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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Fehlgeburt

Fehlgeburt Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn der Embryo vor der 28. Schwangerschaftswoche ausgestoßen wird und weniger als 35 cm groß ist. In diesen Fällen entfällt der Mutterschutz, und die damit verbundene Dienstverhinderung wird als Krankenstand gewertet.