Lehrerlexikon - Erlässe A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z Erlässe sind grundsätzlich allen LehrerInnen zur Kenntnis zu bringen. Erlässe sind maximal 7 Jahre aufzubewahren, Mitteilungen sind nur kurzfristige Verlautbarungen, die nicht aufzuheben sind. Siehe „Aufbewahrungsfristen“.