Suche
SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Erlässe

Erlässe sind grundsätzlich allen LehrerInnen zur Kenntnis zu bringen. Erlässe sind maximal 7 Jahre aufzubewahren, Mitteilungen sind nur kurzfristige Verlautbarungen, die nicht aufzuheben sind. Siehe „Aufbewahrungsfristen“.