Lehrerlexikon - Dienstverhinderung
Eine Dienstverhinderung ist dem/der SchulleiterIn ehestens zu melden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen (Vordruck verwenden). Der Krankheitsgrund ist nicht anzuführen. Bei einer Dienstverhinderung von mehr als zwei Monaten ist die Einleitung der amtsärztlichen Untersuchung vorgesehen. Bei wiederholten, länger dauernden Erkrankungen mit nur kurzfristig dazwischenliegenden Dienstleistungen, bei gehäuften, tageweisen Erkrankungen (bei Weisung: Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag vorzulegen) oder bei Verdacht einer ungerechtfertigten Abwesenheit kann die Einschaltung des Amtsarztes auch früher erfolgen. Siehe „Krankmeldung“.