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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Dienstverhältnis – öffentlich rechtliches oder pragmatisches Dienstverhältnis

Das Dienstverhältnis ist zunächst provisorisch. Das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt während der ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses (Probezeit) einen Kalendermonat (ohne Angabe von Gründen), nach Ablauf der Probezeit (mit Angabe des Grundes) zwei Kalendermonate und nach Vollendung des zweiten Dienstjahres drei Kalendermonate. Kündigungsgründe sind insbesondere: Mangel der körperlichen oder der geistigen Eignung, unbefriedigender Arbeitserfolg, pflichtwidriges Verhalten, Bedarfsmangel. Während des provisorischen Dienstverhältnisses ist keine Bewerbung um eine schulfeste Stelle möglich. Der/Die SchulleiterIn hat über den/die provisorische/n LehrerIn einen Bericht abzufassen, ob der Arbeitserfolg erbracht wird.