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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Diensteinteilung und Stundenpläne

Einvernehmen mit dem DA ist herzustellen!

Maßnahmen, hinsichtlich derer mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen herzustellen ist (§ 9 Abs. 2), sind spätestens zwei Wochen vor ihrer beabsichtigten Durchführung dem Dienststellenausschuss nachweislich zur Kenntnis zu bringen.