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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Bildungszulage

Die Bildungszulage gebührt jeweils nur für einen Monat und beträgt 7,27 € monatlich. Erfolgt der Dienstantritt nach einem Monatsersten, so gebührt die Bildungszulage erst ab dem nächsten Monat. Eine Einstellung erfolgt: bei Dienstverhinderung, die länger als zwei Monate dauert, während des Mutterschafts-Karenzurlaubs, während eines Karenzurlaubs gegen Entfall der Bezüge, im Falle einer Suspendierung vom Diens.t Bei Teilzeit wird die Bildungszulage aliquotiert ausbezahlt.