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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Bezugsvorschuss

Derzeit können unverzinsliche Bezugsvorschüsse bis zu folgenden Höchstausmaß gewährt werden:

A) für Wohnzwecke in der Höhe von max. € 7.268,- rückzahlbar in 115 Monatsraten zu € 63,20. Finanzierungsplan: Beim Bau eines Hauses bzw. Kauf einer Wohnung sind: Grundbuchauszug Baubewilligungsbescheid behördlich genehmigter Bauplan und detaillierte Kostenvoranschläge für das gesamte Bauvorhaben vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der/die AntragstellerIn, EigentümerIn oder TeileigentümerIn des Grundstückes ist. Einen Antrag auf Bezugsvorschuss für Wohnzwecke können stellen: 1) vertragliche LandeslehrerInnen mit einem Dauervertrag I L ab 5 Jahre Dienstzeit, 2) pragmatische LandeslehrerInnen ab 4 Jahre Dienstzeit

B) für die Anschaffung von unbedingt notwendigen Gegenständen des täglichen Lebens bzw. Vornahme von Adaptierungsarbeiten. Kostenvoranschläge in der Höhe des beantragten Bezugsvorschusses sind von dem Vorschusswerber/der Vorschusswerberin beizulegen. Bezahlte Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Antrag eines Vorschusses für Zahnbehandlungen: Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch einen Facharzt/eine Fachärztin ( z. B. InternistIn), Bestätigung der Krankenkasse über die Höhe der Kostenübernahme. Einen Antrag auf Bezugsvorschuss für die Anschaffung von unbedingt notwendigen Gegenständen des täglichen Lebens bzw. Vornahme von Adaptierungsarbeiten können stellen (Vorschusshöhe Rückzahlungsdauer):
VertragslehrerInnen I L nach 3 Dienstjahren 2 Monatsentgelte, 18 Monatsraten nach 5 Dienstjahren, 3 Monatsentgelte bis 72 Monatsraten.
LandeslehrerInnen nach 4 Dienstjahren 3 Monatsentgelte bis 72 Monatsraten.

Jedem Antrag ist eine Bezugsbestätigung anzuschließen. Die ausgefüllten Formulare samt Beilagen sind zu richten an den Landesschulrat für Burgenland Kernausteig 3 7001 Eisenstadt

Kein Vorschuss wird gewährt:
LehrerInnen mit einem befristeten Vertrag oder einem befristeten Sondervertrag,
LehrerInnen, die kein Dienstverhältnis zum Land Burgenland haben (§ 19/3 LehrerInnen, kirchlich bestellte LehrerInnen)
Für die Anschaffung von Luxusgegenständen
Begleichung der Überziehung des Girokontos
Anschaffung eines Autos
Errichtung eines Zweitwohnsitzes
Für die Begleichung von Steuern und Abgaben (z. B. Grunderwerbssteuern, Notariatskosten usw.)
Für den Kauf eines Baugrundes, wenn der/die Ehegatte/in bereits einen Bezugsvorschuss aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis erhalten hat

Bereits bezahlte Rechnungen können nicht berücksichtigt werden! Wenn vor der Antragstellung ein Kredit aufgenommen wurde, ist bei Bewilligung des Bezugsvorschusses der Rangverzicht des betreffenden Kreditinstitutes beizubringen. Die widmungsgemäße Verwendung des Bezugsvorschusses ist innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung des Betrages durch Vorlage von saldierten Rechnungen bzw. Zahlungsabschnitten nachzuweisen. Bezugsvorschüsse können LehrerInnen auch im Karenzurlaub gewährt werden. Der/Die VorschusswerberIn muss sich verpflichten, die während des Karenzurlaubes fälligen Raten mittels Zahlscheines zur Einzahlung zu bringen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Bezugsvorschussrest in einem zurück zu erstatten.