Lehrerlexikon - Besondere Vorfälle
Besondere Vorfälle an der Schule wie Katastrofenfälle, Unglücksfälle, Vorfälle krimineller Art und alle Vorfälle, die besonderes Interesse in der Öffentlichkeit erregen können, sind sofort dem/der PSI und gleichzeitig dem LSR zu melden. Bei Vorfällen, die eine Gefährdung der Sicherheit der in der Schule anwesenden SchülerInnen und LehrerInnen (siehe „Bombendrohung“) zur Folge haben könnten, ist zusätzlich unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144. Eine ausführliche schriftliche Meldung ist auf dem Dienstweg nachzubringen. Siehe „Gesundheitsgefährdungen“, „Bombendrohung “.