Lehrerlexikon - Berechtigung zum Umgang mit Giften („Giftbeauftragte(r)“)
Der Umgang mit Giften ist dem ausgebildeten Lehrer aus Chemie und Physik in Verbindung mit der Giftausbildung vorbehalten, wobei diese speziell ausgebildete Kraft auch zur Unterweisung weiterer Personen berechtigt ist. Die Ausbildung wird durch das Sicherheitsinformationszentrum (SIZ) an der Pädagogischen Akademie des Bundes in Wien durchgeführt. Die legistischen Grundlagen sind Erlass zum sicheren Umgang mit Giften GZ.12.160/9-I/7/2002 Chemikaliengesetz 1996 BGBl. Nr.53/1997 Chemikalienverordnung BGBl. 208/1989 i.d.F. BGBl II Nr. 81/2000 Gift-Verordnung 2000 BGBl. II Nr. 24/2001.