Lehrerlexikon - Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen-Geltendmachung bei der Arbeitnehmerveranlagung!
Voraussetzungen
-sie müssen außergewöhnlich sein
-sie müssen zwangsläufig erwachsen
-sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen
Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes:
Krankheitskosten Kosten einer Kur (nur im Zusammenhang mit einer Krankheit oder aus medizinischen Gründen)
Spitalskosten
Entbindungskosten
Prothesen,
Seh- und Hörhilfen (z.B. Brillen, Hörapparate,…)
Kosten für ein Pflegeheim
Unterhaltskosten (z.B. ein naher unterhaltsberechtigter Angehöriger wird krank, Besuchskosten in einem auswärtigen Krankenhaus, Telefonate etc.)
Kosten des Begräbnisses, wenn sie durch den Nachlass nicht gedeckt sind, bis zu einem Betrag von maximal € 3.000
Kosten eines Grabsteins ebenfalls bis maximal € 3.000
Privatschulbesuch, wenn sich am Wohnort oder in der Umgebung keine gleichartige öffentliche Schule befindet
Höhe des Selbstbehalts bei Einkommen: bis zu € 7.300 (6 %) von € 7.300 bis € 14.600 (8 %) von € 14.600 bis € 36.400 (10 %) mehr als € 36.400 (12 %). Der Selbstbehalt vermindert sich um je ein Prozent für jedes Kind und bei zustehendem Alleinverdienerabsetzbetrag.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts:
Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung des Kindes
Mehraufwendungen für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird
Mehraufwendungen für Kinder, für die keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, die aber zu mehr als 25% behindert sind
Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, wenn nicht eine Versicherung den Schaden abdeckt
Krankheitskosten bei Erwerbsminderung von mindestens 25%