Suche
SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Auflösung des Dienstverhältnisses

Das pragmatische Dienstverhältnis wird aufgelöst durch Austritt, Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses, Entlassung, Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 StGB, Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu einer anderen Gebietskörperschaft, Tod.
Siehe auch „Abfertigung für pragmatisierte Lehrer/innen“, „Abfertigung für Vertragslehrer/innen“, „Dienstverhältnis“, „Austritt aus dem Dienstverhältnis“.