Lehrerlexikon - Alleinerzieherabsetzbetrag
Dieser steht zu, wenn man mehr als 6 Monate nicht in einer ehelichen Gemeinschaft oder in einer Lebensgemeinschaft lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag betragen jeweils € 364 jährlich. Grundsätzlich werden diese Absetzbeträge nicht bar ausbezahlt, sondern vermindern die Lohnsteuerlast. Wenn aber die Lohnsteuer so niedrig ist, dass sich der Alleinverdiener- bzw. der Alleinerzieherabsetzbetrag nicht auswirken und für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird, kommt es zu einer Barauszahlung, die bis zu € 364 jährlich betragen kann.