Lehrerlexikon - Akontozahlung
Bis zur endgültigen Berechnung des Monatsbezugs können neuangestellte Lehrerinnen eine Akontozahlung erhalten. Diese beträgt in der Regel 70 % des zu erwartenden Bezugs. Dazu ist notwendig: Die Bekanntgabe des eröffneten Gehaltskontos (Kontoerklärung des Bankinstitutes, Kontonummer) und die Meldung des Dienstantritts durch die Schulleiterin.