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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Akontozahlung

Bis zur endgültigen Berechnung des Monatsbezugs können neuangestellte Lehrerinnen eine Akontozahlung erhalten. Diese beträgt in der Regel 70 % des zu erwartenden Bezugs. Dazu ist notwendig: Die Bekanntgabe des eröffneten Gehaltskontos (Kontoerklärung des Bankinstitutes, Kontonummer) und die Meldung des Dienstantritts durch die Schulleiterin.