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SLÖ Burgenland

Lehrerlexikon - Aids

Der Schulleiter/Die Schulleiterin darf HIV-Positiven den Schulbesuch nicht verbieten. Er/Sie hat gegenüber der Öffentlichkeit (einschließlich Eltern und LehrerInnen) strengste Schweigepflicht. Der/Die Schularzt/Schulärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Alle diesbezüglichen Auskünfte werden nur vom LSR gegeben. Der/Die SchulleiterIn hat jeden begründeten Verdacht auf Aids-Virus-Infektion unverzüglich dem LSR zu melden.