Keine Antwort ist auch eine Antwort
In einer der schwierigsten und belastendsten Zeiten der Vergangenheit im Lehrberuf waren wir alle der Meinung, dass der Zenit erreicht wurde und es eigentlich nicht mehr schlimmer werden
kann. Dennoch wurden wir eines Besseren belehrt. Mehrbelastungen stehen an der Tagesordnung und unsere Kernaufgaben Unterricht- und Erziehungsarbeit müssen oftmals darunter leiden und bleiben auf der Strecke.
Am 16.03.2022 wurden die Schulleitungen seitens der Bildungsdirektion dazu aufgefordert, die Lehrpersonen bis spätestens 31.03.2022 zu melden, die sich bereit erklären, an der Sommerschule mitzuwirken. Die Gewerkschaft und der Zentralausschuss haben gemeinsameinen offenen Brief an Bildungslandesrätin Mag.a Winkler und Bildungsdirektor Mag. Zitz geschrieben, mit der Bitte um Rückmeldung und der Aufforderung die dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen zu klären.
Bis auf einen Gesprächstermin mit dem Bildungsdirektor am 23.03.2022 gab es dazu keine Rückmeldung und schon gar keine Beantwortung der gestellten Fragen.Bis auf einen Gesprächstermin mit dem Bildungsdirektor am 23.03.2022 gab es dazu keine Rückmeldung und schon gar keine Beantwortung der gestellten Fragen. Als Vorsitzende der Gewerkschaft bzw. des Zentralausschusses können wir diesen unprofessionellen Umgang mit der Interessensvertretung nicht nachvollziehen. Nachdem seit rund zwei Wochen keine Lösungsvorschläge gekommen sind, keine Fragen beantwortet wurden und in zwei Tagen die Meldefrist vorüber ist, will man scheinbar dieses Dilemma aussitzen und lässt die Schulen wieder im Stich. Dieser Umgang mit Herausforderungen ist offensichtlich die neue Strategie, wenn es darum geht Probleme zu lösen, was wir auch im Umgang mit dem sehr brisanten Thema Externistenprüfungen erkennen können.
Als Zentralausschuss und als Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen weisen wir darauf hin, dass zurzeit nicht feststeht, ob und wann diese Dienstrechtsnovelle, die die Bezahlung für
Schulleitungen und Lehrpersonen regelt, beschlossen wird. Derzeit ist bezüglich der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst kein Ende in Sicht. Eine freiwillige Meldung zu einer zusätzlichen Dienstleistung ist aufgrund der geschilderten Sachlage schwer möglich.
Auch eine Leermeldung ist eine Meldung.