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SLÖ Burgenland

Resolution zum „Autonomiepaket“

25. Oktober 2016

(einstimmig beschlossen in der Sitzung der GÖD-Bundesleitung 10 am 24. Oktober 2016 in Wien)

Letzte Woche wurde im Ministerrat auf Vorschlag von Bildungsministerin Dr. Sonja Hammerschmid und Staatssekretär Dr. Harald Mahrer ein Ministerratsvortrag (siehe Anhang) beschlossen, der unter dem Schlagwort „Autonomie“ Gesetzesvorschläge zur Folge haben könnte, die negative Auswirkungen auf die Qualität der Schulen in ganz Österreich haben werden. Sobald diese vorliegen, wird die Bundesleitung 10 diese natürlich noch im Detail bewerten. Zu zwei geplanten Maßnahmen hält die Bundesleitung 10 fest:

o Die ersatzlose Streichung der Klassenschülerhöchstzahl lässt angesichts knapper Ressourcen größere Klassen und damit erhebliche pädagogische Qualitätseinbußen befürchten. Wie die propagierte „Individualisierung“ bei noch größeren Klassen gelingen soll, bleibt im Ministerratsvortrag unbeantwortet.
In den meisten Schulen wird es daher ohne zusätzliche Ressourcen gar keine Autonomiespielräume geben. Wir brauchen also eine bedarfsgerechte und nachhaltig gesicherte Ressourcenzuteilung für jeden Standort. Diese Form der Mittelzuteilung wurde auch im Mai 2016 am Bundestag der Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in unser Arbeitsprogramm aufgenommen.

o Schulpartnerschaft hat in den letzten Jahrzehnten viel zum Gelingen von Schule beigetragen. Jetzt sollen Entscheidungen am Standort unter dem Schlagwort „Autonomie“ von den künftigen Schulleitungen bzw. Schulclusterleitungen alleine getroffen werden. Die vorgesehene Streichung von Mitbestimmungsrechten widerspricht unserem demokratischen Selbstverständnis und der gelebten Vereinbarungskultur an unseren Schulen. Auf Kontrollrechte durch schulpartnerschaftliche Gremien kann daher auch im Sinne der Qualitätssicherung nicht verzichtet werden.
Mit der Positionierung von Clusterleitungen als Dienst- und Fachaufsicht sind die Rechte der Personalvertretung zu stärken. Im Falle von Verstößen gegen dienst- und schulrechtliche Bestimmungen müssen in einer rechtsstaatlichen Ordnung Personalvertretungsorgane über verstärkte Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten verfügen.

… aus dem Leitantrag „Bildung“, der mit überwältigender Mehrheit am 17. Bundeskongress der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst von 10. bis 13. Oktober 2016 in Wien von den Delegierten beschlossen wurde:
Wir wehren uns gegen zu große Klassen, zu hohe Unterrichtsverpflichtungen und nicht zufriedenstellende Betreuungsverhältnisse, weil wir den Bedürfnissen aller Kinder und Jugendlichen gerecht werden wollen und diese Leistung nicht auf Kosten unserer Gesundheit gehen darf.

Die demokratischen Mitwirkungsrechte der Lehrerinnen und Lehrer dürfen keinesfalls eingeschränkt werden und sollten bei einem allfälligen Ausbau der Schulautonomie entsprechend erweitert werden. Die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte aller Schulpartnerinnen und Schulpartner sind an jedem Standort in vollem Umfang zu wahren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.

Die Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer fordert die Bundesregierung auf, die im Rahmen ihres „Autonomiepakets“ geplanten Maßnahmen zur Klassenschülerhöchstzahl und den Mitbestimmungsrechten von Schulpartnern im Sinne unserer Einwände umgehend zu adaptieren.