Neues Dienstrecht – Vorteil für APS-Lehrer
In diesen Tagen ist der Landesschulrat für Burgenland nicht nur an alle Junglehrer/innen sondern auch an alle Kollegen/innen herangetreten, die im Schuljahr 2014/15 erstmalig als Vertragslehrperson im Burgenland angestellt worden sind. Diese Junglehrer/innen, die vor dem 1. September 2014 in keinem Vertragsverhältnis zu Bund oder Land gestanden sind, haben nun einmalig die Wahlmöglichkeit zwischen dem Altrecht (§43 LDG Jahresnorm) und dem Neurecht (Dienstrecht für den pädagogischen Dienst).
Wir fühlen uns jedoch verpflichtet noch einmal vor allem auf die finanziellen Vorteile des neuen Dienstrechtes hinzuweisen. Mit den Zulagen verdient man im Laufe eines „Lehrerlebens“ bis zu € 100.000,- mehr. Die Lehrverpflichtung von 24 Stunden (22 Stunden Unterricht plus 2 Stunden Beratungs- bzw. Beziehungsarbeit) bedeutet für VS-Lehrer/innen keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung. NMS-Lehrer/innen müssen um eine Stunde mehr unterrichten. Dafür gibt es aber Fächerzulagen für D/E/M. Ein Beispiel: Bei zwei D-Klassen mit je vier Stunden sind das immerhin € 200,- pro Monat.
Neu ausverhandelt wurde, dass auch Lehrer/innen, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, in das neue Dienstrecht wechseln können.
Im Anhang ein direkter Vergleich zwischen dem neuen und alten Dienstrecht!