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SLÖ Burgenland

Besoldungsreform 2015 – die neuen Gehaltstabellen

26. Mai 2015

Überleitung für im Dienst befindliche KollegInnen (Automatische Überleitung)

Die Überleitung erfolgte in die betraglich nächstniedrige Gehaltstufe bzw. Entlohnungsstufe der neuen Gehaltsstaffel derselben Verwendungs- bzw.Entlohnungsstufe.

Überleitung

Das bisherige Gehalt/Entgelt bleibt bis zur nächsten (bekannten)Vorrückung mittels einer ruhegenussfähigen „Wahrungszulage“ gleich! (Ist auf dem Gehaltszettel genau ausgewiesen!

Zur Wahrung der bisherigen Erwerbsaussichten wird der Zeitpunkt der nächsten Vorrückung vorgezogen (L 2a 2 um 1,5 Jahre und L 2b 1 um ein halbes Jahr). Nach Erreichen der sogenannten „Zielstufe“ findet die Vorrückung wieder alle 2 Jahre zum Termin 1.1. oder 1.7. statt.

Wahrungszulage

Ab dem Zeitpunkt der Überleitung im Februar 2015 greift bis zum Erreichen der Zielstufe (übernächster Vorrückungstermin) eine ruhegenussfähige und nebengebührenwirksame Wahrungszulage.

Diese Wahrungszulage stellt sicher, dass bis zum Erreichen der Zielstufe jener Monatsbezug ausbezahlt wird, der aufgrund der früheren Besoldungsstaffel ausbezahlt worden wäre. Mit Erreichen der Zielstufe greift ein höherer Betrag, als im Altrecht vorgesehen wäre.