Besoldungsreform: Gewerkschaft verhindert finanzielle Verluste
Die Verhandlerinnen und Verhandler der Gewerkschaft öffentlicher Dienst haben gemeinsam mit den Vertreter/innen der Bundesregierung nach 19 Verhandlungen eine sinnvolle Reparatur der Besoldungsreform beschlossen. Mit einer Gesetzesnovelle sollen die seit 12. Februar gültigen Besoldungsregelungen nun korrigiert werden. Damit wird erreicht, dass drohende Verluste nun nicht mehr möglich sind.
Im Rahmen der Begutachtung (die in Kürze startet) der Gesetzesreparatur können – falls notwendig – noch weitere Korrekturen angebracht werden. Gleichzeitig hat der Dienstgeber auch zugesichert, dass etwaige später auftretende Mängel durch weitere Gesetzesnovellen noch verbessert werden.
Eine erste Zusammenfassung der geplanten Verbesserungen finden sie hier.