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SLÖ Burgenland

Pflegeteilzeit – Pflegekarenz

9. Januar 2014

Neu ab 2014 ist die Inanspruchnahme einer Pflegeteilzeit.Zeitraum: 1 Monat bis maximal 3 Monate kann die Dienstleistung pro Monat bis zu 25 %
herabgesetzt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Pflegekarenz unter Entfall der Bezüge ist zu gewähren.