Pflegeteilzeit – Pflegekarenz
9. Januar 2014
Neu ab 2014 ist die Inanspruchnahme einer Pflegeteilzeit.Zeitraum: 1 Monat bis maximal 3 Monate kann die Dienstleistung pro Monat bis zu 25 %
herabgesetzt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Pflegekarenz unter Entfall der Bezüge ist zu gewähren.