Streikbereitschaft sehr gering
Bei der vor GÖD-Bundeskonferenz wurden eine Resolution einstimmig beschlossen (siehe Anhang). Die Resolution wendet sich an den ÖGB zwecks Ermöglichung gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen und hat das allgemeine Dienstrecht, die Gehaltsverhanbdlungen und das LLDienstrecht zum Inhalt. Die Textur ermöglicht, die Intensität von gewerkschaftlichen Maßnahmen in jedem LehrerInnenbereich zu variieren. Ich kann als Pflichtschullehrer einer Streikandrohung wegen des Dienstrechts Neu nichts Zielführendes für uns abgewinnen. Es gilt weiterhin: Dieses Dienstrecht Neu implementiert keine pädagogischen Impulse im Schulalltag und konserviert den dienstrechtlich Status Quo:
> Wie seit langem werden auch die zukünftigen LehrerInnen VertragslehrerInnen sein.
> Die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen bleiben schwach wie im LDG.
> Es wird auch weiterhin keine wirkliche Altersteilzeit geben.
> Das Ausmaß der Unterrichtsverpflichtung im aps-Bereich beträgt weiterhin 20 bis 22 Stunden.
Kein Grund für Euphorie, aber auch nicht für theatralische Aufgeregtheit. Dieses Dienstrecht Neu ist lediglich eine Besoldungsreform zugunsten der zukünftigen PflichtschullehrerInnen (verpflichtend ab 1.9.2019). Die seit den 80er Jahren in Schräglage geratene Gehaltsrelation wird verändert: Der Gehaltsstaffel pd (Pädagogische Dienst), zwischen L2a2 und L1, orientiert an dem seit einem Jahrzehnt mit Zustimmung der GÖD bestehenden V1-Staffel für alle Akademiker in der öffentlichen Verwaltung, gilt für alle zukünftigen LehrerInnen und erfüllt unsere Forderung nach höheren Anfangsgehältern ohne Lebensverdienstverlust. Das Gehaltsplus ist von den Funktionen einer Schule abhängig. Ich denke, dass wir mit der Androhung von gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen nicht die Interessen der im Dienst befindlichen LehrerInnen vertreten.
Die Streikbereitschaft gegen ein Gesetz, dass uns Altrechtlehrer nicht betrifft und den zukünftigen LL einen Einkommensgewinn beschert, tendiert in allen Bundesländern gegen Null. Wie soll man einen Streik gegen ein Gesetz, bei all seinen inhaltlichen Schwächen, in der Öffentlichkeit begründen, wenn es uns im APS-Bereich eher Vorteile bringt? Ich denke, dass wir unser positives Restimage nicht gefährden sollten.
Johann Farkas
Landesvorsitzender