Pflegefreistellung Neu
14. März 2013
Neu ist nun:
Pflegeurlaub gibt es nicht nur für Kinder im eigenen Haushalt, sondern auch für Kinder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin oder einer eingetragenen Partnerschaft.
Aber auch wenn die eigenen Kinder nicht im eigenen Haushalt leben, kann man Pflegeurlaub beanspruchen.
Bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr ist nun auch für die Begleitung und Pflege in einem Krankenhaus Pflegeurlaub möglich.
Nach wie vor gilt:
Bei Kindern unter 12 Jahren das Ausmaß wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung mal 2.
Bei Kindern über 12 Jahren (und Angehörigen im eigenen Haushalt) das Ausmaß der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung.
Bei herabgesetzter Jahresnorm der entsprechende aliquote Anteil.