Korridorpension Neu ab 2013
20. Februar 2012
KORRIDORPENSION Neu ab 2013
Pensionsantritt mit 62 Jahren (Im Jahr 2012 bleibt es bei 37,5 ruhegenussfähige Jahre (inklusive Schule und Studienzeiten).
Dann die Übergangsregelung laut BDG § 236f. Die Zahl „480“ in § 15c Abs. 1 wird bei Ruhestandsversetzungen, die in den in der linken Spalte (siehe Anhang) angeführten Zeiträumen wirksam.