Richtlinien zur Durchführung von Schulveranstaltungen
27. Januar 2012
Schulveranstaltungen sind autonom vorzubereiten und durchzuführen. Sie dienen der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts und sind im Sinne des Gesetzes daher kein Unterricht! Es gehört zu den Aufgaben des Schulleiters/der Schulleiterin, darauf zu achten, dass eintägige Schulveranstaltungen im entsprechenden Ausmaß durchgeführt werden. Grundsätzlich ist die Organisation von und die Teilnahme an Schulveranstaltungen bis auf obige Ausnahme freiwillig. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Einstellung von MDL bei mehrtägigen Schulveranstaltungen zu sehen. Richtlinien, Begleitpersonen und Vergütung von Schulveranstaltungen – siehe Anhang!