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SLÖ Burgenland

Jahresnorm – Anderung ab 1.1.2011

18. Januar 2011

Bis zum 31.12.2010 galt für jede Lehrkraft folgende verpflichtende Jahresnorm: 1776 Stunden für Lehrkräfte unter 25 Dienstjahren bzw. 1736 Stunden ab 25 Dienstjahren. Bei der Berechnung der Dienstjahre war vom Vorrückungsstichtag auszugehen. Für das Schuljahr 2010/11 musste der Vorrückungsstichtag vor dem 1. Sept. 1985 liegen, um die Voraussetzung von 25 Dienstjahren zu erfüllen.

Aufgrund eines EuGH-Urteils wurde mit 1.1.2011 im Budgetbegleitgesetz der § 43 Abs. 1 des LDG wie folgt geändert: „Für eine Landeslehrperson, deren 43. Geburtstag vor dem 1. März des betreffenden Schuljahres liegt, gilt eine Jahresnorm von 1736 Jahresstunden, für jüngere Landeslehrpersonen gilt eine Jahresnorm von 1776 Jahresstunden.“ Die Erhöhung des Jahresurlaubsausmaßes (= im Bereich 3) ist somit nicht mehr an das Erreichen des 25. Dienstjahres, sondern an die Vollendung des 43. Lebensjahres geknüpft! Gemäß § 123 Abs. 63 LDG verkürzt sich für das laufende Schuljahr 2010/11 für Landeslehrpersonen deren 43. Geburtstag vor dem 1. März 2011 liegt, die Jahresnorm im Tätigkeitsbereich 3 abweichend von § 43 Abs. 1 um 25 Jahresstunden. Für die betreffenden KollegInnen verringert sich die Jahresnorm demnach auf 1751 Jahresstunden für das laufende Schuljahr 2010/11.

Es muss daher umgehend in einer neuen Vereinbarung mit dem Schulleiter /der Schulleiterin eine entsprechende Verringerung der Jahresnorm um 25 Jahresstunden im Bereich 3 erfolgen. Sollte diese Reduzierung der Jahresnorm für die betreffenden KollegInnen nicht erfolgen, so haben diese gemäß § 16 Gehaltsgesetz mit Ablauf dieses Schuljahres einen Anspruch auf Überstundenvergütung (MDL) von 25 Jahresstunden. Diese Aussendung ist natürlich mit dem LSR f. Bgld. akkordiert.