Krankmeldung
19. November 2010
Das LDG (§35 Abs. 2) kennt eine konkrete Bestimmung zur Krankmeldung. Bei VertragslehrerInnen (VBG §7 Abs. 1) ist es weniger konkret.
Das LDG (§35 Abs. 2) kennt eine konkrete Bestimmung zur Krankmeldung. Bei VertragslehrerInnen (VBG §7 Abs. 1) ist es weniger konkret.